Sonntag, 25. Januar 2009

Banken kassieren Kunden unzulässig ab


"Finanztest": Banken kassieren Kunden unzulässig ab

Geldinstitute nutzen Tricks, um rechtswidrig Gebühren zu erheben

Die Zeitschrift Finanztest kommt in ihrer aktuellen Ausgabe nach einer Leserbefragung zu dem Ergebnis, dass deutsche Geldinstitute von Verbrauchern in zahlreichen Fällen unzulässig Gebühren erheben.

Auf diese Weise lassen sich Banken sogar Tätigkeiten, die sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder in eigenem Interesse durchführen, von ihren Kunden bezahlen. Dazu gehören beispielsweise Gebäudewertermittlungen bei Immobilienfinanzierungen, Löschungen von Grundschulden nach Abschluss von Baufinanzierungen und die Nachlassbearbeitung des Vermögens Verstorbener. Auch Gebühren für Kontoauszüge, Kontoauflösungen, Nachforschungen und Lastschriftrückgaben sind illegal.

Hat ein Bankkunde Grund zu der Annahme, dass hinter rechtswidrigen Gebühren eine Betrugsabsicht steckt, kann er den Sachverhalt in Form einer form- und kostenlosen Strafanzeige der Staatsanwaltschaft mitteilen. Die Anzeige sollte allerdings gegen "Unbekannt" gerichtet sein, damit Bankmitarbeiter nicht mit dem Vorwurf einer falschen Verdächtigung kontern können



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